Klimagerechtes und -freundliches Wohnen: Gebäudesanierung und Quartierssanierung
WiR – sind hier zu Hause & klimafreundlich versorgt
Balkon-PV in Gestaltungsrichtlinien grundsätzlich erlauben
Balkonsolaranlagen sind für Mieter eine einfache Möglichkeit etwas für die Umwelt und ihr Portemonnaie zu tun. Manche Städte verbieten allerdings Balkon-PV Anlagen aus gestalterischen Gründen. Die Stadt Bochum sollte solche Anlagen, sofern keine technischen Gründe dagegen sprechen, grundsätzlich dulden.
Sollte es die Möglichkeit im Rahmen der Bebauungspläne geben, sollte bei Neubauten/Baugenehmigungen grundsätzlich festgeschrieben werden, dass der Eigentümer eine Balkon-PV dulden muss. Als Entgegenkommen könnte dieser aber Vorgaben zur Umsetzung machen, um bspw. Bausubstanzschäden zu verhindern und Sicherheitsbelange durchzusetzen.
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